Erweiterung der Guldmann Garantie
Die Wartung von medizinisch-technischen Produkten ist ein Aspekt, der leider immer noch zu wenig beachtet wird. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung verpflichtet den Betreiber regelmäßige sicherheitstechnische Kontrollen (§6 MPBetreiBV) durchzuführen bzw. diese durchführen zu lassen. Guldmann bietet durch einen Wartungsvertrag die Möglichkeit, die Wartungspflichten an uns, den Hersteller, zu übertragen und stellt somit sicher, dass unsere Produkte einem gleichbleibenden Sicherheitsstandard entsprechen.
Wir empfehlen dem Käufer daher, von unserem Wartungsvertrag Gebrauch zu machen.
Die Garantiezeit unserer Produkte, wird in Verbindung mit einem Wartungsvertrag auf 2 Jahre verlängert.
- Die Wartung erfolgt 1 mal pro Jahr.
- Die Wartung erfolgt am Aufstellungsort.
- Die Wartung umfaßt elektrische, mechanische und visuelle Kontrollen.
Mehr über die Garantie bei Guldmann : Tel.: +49 611 97 45 30 |